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(c) Pixabay

Elterninfo Distanzunterricht – Notbetreuung

Antrag auf Notbetreuung
Antrag auf Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Wir wünschen Ihnen und euch einen guten Start in ein gesundes, glückliches und zufriedenes 2021.

Der Jahresbeginn 2021 ist für uns alle im Zeichen von Corona weiterhin nicht ohne Problematik. Wir hoffen, dass es bald besser wird und wir die Schülerinnen und Schüler wieder, in der uns vertrauten Weise, unterrichten können, dennoch sind wir dankbar dafür, dass wir nach den Sommerferien bis Dezember Präsenzunterricht durchführen konnten.

Sie haben sicherlich schon die neue Situation für den Schulbetrieb in den Medien verfolgt und wissen, dass der Präsensunterricht zunächst bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt ist.

Das MSB NRW hat folgende Regelungen für Schulen für die Zeit vom 11. bis 31. Januar 2021 getroffen:

„Distanzunterricht

Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.

(…)

Abschlussklassen

Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen, also auch hier wird es keinen Präsenzunterricht geben.

(…)

Betreuungsangebot

Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert – z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung –, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

Klassenarbeiten

Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben.

(…)“

Aufgrund der zuvor genannten Regelungen möchten wir noch einige wichtige Hinweise ergänzen:

  • Der Distanzunterricht tritt an die Stelle des Präsensunterrichts und ist verpflichtend.
  • Der Distanzunterricht der Kreuzschule findet nach dem Stundenplan statt. Die Schülerinnen und Schüler sind während der Unterrichtsstunden zu Hause an ihrem Arbeitsplatz.
  • Die Schüler und Schülerinnen erhalten in der Regel montags die Aufgabenstellungen per LMS (Lernmanagementsystem) I-serv.
  • Jeder Schüler und jede Schülerin hat vor den Weihnachtsferien ein Merkblatt „Grundsätze für die Arbeit zu Hause“ erhalten.
  • Die Kolleginnen und Kollegen stehen während der Unterrichtsstunden online für Fragestellungen zur Verfügung oder laden per I-Serv zu Videokonferenzen ein.
  • Die Schüler und Schülerinnen haben die Möglichkeit, auch wenn aus pädagogischen Gründen keine Videokonferenzen stattfinden, während des Unterrichts per I-serv Fragen zu stellen.
  • Notbetreuung: Für das Betreuungsangebot (Jg. 5-6) finden die Eltern ein entsprechendes Anmeldeformular auf der Homepage! Zur Kontaktreduzierung bitten wir alle Eltern und Erziehungsberechtigte von diesem Angebot nur dann Gebrauch zu machen, wenn Ihnen keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Regelunterricht findet während der Notbetreuung in der Schule nicht statt. Die Kinder werden durch pädagogisches Personal betreut und müssen während dieser Zeit die Aufgaben zum Distanzlernen bearbeiten. Schulbusse werden nicht eingesetzt. Bitte benutzen Sie zur Anmeldung ausschließlich das offizielle Formular!
  • Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine besondere Unterstützung brauchen (s.o.), gilt das Notbetreuungsangebot auch in den höheren Jahrgängen.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler, bei denen während des Distanzunterrichts Probleme auftauchen, wird im SLZ und evtl. bei Bedarf auch im Trainingsraum eine „Study Hall“ eingerichtet. Hier haben sie die Möglichkeit, unter Aufsicht des pädagogischen Personals, Aufgaben zu bearbeiten. Bitte informieren Sie Ihre Kinder entsprechend. (Anmeldung zur Nutzung der Study Hall unter: study-hall@kreuzschule-heek.info)
  • Sollten weitere Endgeräte für das Distanzlernen benötigt werden, besteht die Möglichkeit Kontakt zu Herrn Kleinpas per Mail aufzunehmen.

Wir bitten Sie und euch die für alle schwierige Situation mit Weitsicht, Vertrauen und Gelassenheit, aber auch mit dem nötigen Ernst anzugehen. Alle Kolleginnen und Kollegen der Kreuzschule sind sich ihrer Verantwortung in der schwierigen Situation bewusst und unterstützen das Lernen auf Distanz bestmöglich!

Antrag auf Notbetreuung
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